Leistungen

Brandschutzordnung

Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall (z. B. Evakuierung von Gebäuden) festzulegen und zu dokumentieren.“

Punkt 7.1 Abs. 1 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2

Um dieser Vorgabe zu entsprechen, sieht die ASR A2.2 beispielsweise die Erstellung einer Brandschutzordnung in den Teilen A, B und C vor.

Die Brandschutzordnung gemäß „DIN 14096 - Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ beinhaltet zusammengefasst die Regelungen für die Maßnahmen im Brandfall und zur Verhütung von Bränden. Der Inhalt orientiert sich an der Nutzung des Gebäudes und den hieraus resultierenden spezifischen Gefahren. Eine Revision soll gemäß der DIN 14096 spätestens alle zwei Jahre oder aber beispielsweise bei Änderungen in der Nutzung erfolgen.

Teil A der Brandschutzordnung enthält die wichtigsten allgemeinen Vorgaben zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall für alle Personen im Gebäude und wird an gut sichtbaren Stellen innerhalb des Gebäudes ausgehangen. Für die einfache Erstellung der Brandschutzordnung Teil A empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen automatischen Generator im Bereich „Service“.

Der Teil B richtet sich an alle Mitarbeiter und Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten. Neben weiterführenden Maßnahmen zur Brandverhütung umfasst der Teil B unter anderem die Alarmierungsstruktur im Schadensfall sowie den Evakuierungsablauf und beschreibt die sichere Bekämpfung von Entstehungsbränden.

Im Teil C finden sich Informationen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie beispielsweise Brandschutzbeauftrage und Brandschutz- oder Evakuierungshelfer. Es werden Verantwortlichkeiten geregelt und ergänzend zum Teil B tiefgreifendere Inhalte aus den Bereichen der Sicherungsmaßnahmen, der Evakuierungsplanung, der Koordination im Brandfall und der Kommunikation mit den Einsatzkräften der Feuerwehr vermittelt.

Die Teile B und C der Brandschutzordnung werden bei uns grundsätzlich in einem Dokument zusammengefasst. Damit erreichen wir eine optimale Übersicht bei gleichzeitiger Vermeidung doppelter Inhalte. Die Themenbereiche entsprechen dabei trotz moderner Aufmachung den Vorgaben der DIN 14096 und werden individuell für Ihr Unternehmen erstellt. (Leseprobe)

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Unterweisung

Der Arbeitgeber hat alle Beschäftigten über die nach Punkt 7.1 festgelegten Maßnahmen [Anm.: betrieblicher Brandschutz]

- vor Aufnahme der Beschäftigung,
- bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und
- danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich,

zu unterweisen.“

Punkt 7.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2

Die Themen der Brandschutzunterweisung ergeben sich dabei in der Regel aus den Inhalten der Brandschutzordnung.

Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe mit individuellen Ausbildungsunterlagen, übernehmen die Unterweisung bei Ihnen vor Ort oder aber ganz unkompliziert online.

Neben einem (jährlichen) theoretischen Teil, empfehlen wir darüber hinaus die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen auch im praktischen Umgang mit Feuerlöschern zu schulen. Hierzu bieten wir Ihnen eine realistische Ausbildung am gasbetriebenen Brandsimulator an. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!

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Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.“

Punkt 7.3 Abs. 1 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2

Damit Ihr Betrieb im Notfall schnell evakuiert wird oder Entstehungsbrände bereits in einer frühen Phase bekämpft werden können, empfiehlt die ASR A2.2 mindestens fünf Prozent der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer auszubilden. Bei erhöhter Brandgefahr, Anwesenheit vieler Personen, teilweise eingeschränkter Mobilität oder großer Ausdehnung der Gebäude empfiehlt es sich die Anzahl der geschulten Mitarbeiter zu erhöhen.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer bieten wir Ihnen individuell angepasst gerne vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten an. In Abhängigkeit von der Gruppengröße dauert die Ausbildung ca. vier Unterrichtseinheiten (á 45min). Unsere Schulung umfasst alle Inhalte der "DGUV 205-023 Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" einschließlich des praktischen Trainings mit dem Feuerlöscher, das Üben der gesamten Alarmierungskette und betriebsspezifischer Besonderheiten.

Eine Auffrischung der Ausbildung wird alle drei bis fünf Jahre empfohlen.

Weiterhin bieten wir Ihnen auf Anfrage auch gerne individuelle Schwerpunktschulungen z. B. die Evakuierung von körperlich eingeschränkten Personen an.

Unsere Ausbilder sind entsprechend der Vorgaben der DGUV geschult.

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Checklisten

Sowohl präventiv (z. B. Kontrolle von Feuerlöschern) als auch zur Auswertung und Dokumentation von Übungen haben sich unsere Checklisten bewährt.

Individualisierte Dokumente können als Teil unserer Brandschutzordnung erworben werden.

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